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August Schmidt
* 1884

AUGUST SCHMIDT
MDHB 1928 – 1931 KPD
JG. 1884
VERHAFTET 1935
UNTERSUCHUNGSHAFT
1936 GEFÄNGNIS HAMBURG
TOT AN HAFTFOLGEN
3.8.1939

Rathausmarkt 1 (links vor dem Rathaus)

Weitere Stolpersteine in Rathausmarkt 1 (links vor dem Rathaus): Hans Westermann | Ernst Thälmann | Theodor Skorzisko | Otto Schumann | Fritz Simon Reich | Friedrich Lux | Franz Jacob | Hermann Hoefer | Ernst Henning | Wilhelm Heidsiek | Theodor Haubach | Hugo Eickhoff | Max Eichholz | Valentin Ernst Burchard | Gustav Brandt | Adolf Biedermann | Bernhard Bästlein | Etkar Josef André | Kurt Adams | Max Mendel

August Friedrich Schmidt kam am 13. Juli 1884 in Königsaue bei Quedlinburg zur Welt, wo er nach Abschluss der Volksschule zunächst als Landarbeiter tätig war. 1906 siedelte er nach Hamburg über. Hier fand er zunächst Beschäftigung auf einer Werft im Hafen, die er später jedoch für eine Anstellung am Staatskai aufgab.

In der Hansestadt, die im Verlauf der starken Industrialisierung in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer sozialdemokratischen Hochburg geworden war, schloss sich August Schmidt 1907 der SPD an. Daneben war er Mitglied im „Verband der

Hafenarbeiter“, der neben dem „Transportarbeiter-“ und dem „Seeleuteverband“ zu den größten Gewerkschaftsorganisationen in Hamburg zählte.

Über die folgenden zehn Jahre von Schmidts Leben lässt sich kaum etwas rekonstruieren. Während des Ersten Weltkrieges scheint er u.a. über die Frage der Bewilligung von Kriegskrediten mit der Parteiführung gebrochen zu haben. Bei Kriegsende wurde August Schmidt Mitglied der USPD und stand zeitweilig als einer ihrer Bezirksführer an der Seite Ernst Thälmanns. Unter dessen Führung schloss er sich Ende 1920 zusammen mit der Mehrheit der Hamburger USPD-Mitglieder der KPD an.

Die zwanziger Jahre waren gekennzeichnet durch sein politisches Engagement in der Hafenarbeitergewerkschaft und ab 1924 in der „Roten Hilfe“, die sich u.a. zum Ziel gesetzt hatte, inhaftierte Kommunisten und deren Angehörige materiell wie moralisch zu unterstützen.

Von 1927 bis 1931 gehörte August Schmidt der Hamburger Bürgerschaft an. Hier setzte er sich beharrlich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Hafen ein und war als Mitglied des „Hafenerweiterungsausschusses“ an der Erarbeitung von Bauprojekten im Hafen beteiligt. Meist widmete er sich den Anliegen der Hafenarbeiter, forderte u.a. den verstärkten Einsatz moderner Maschinen, eine bessere Belüftung der Schuppen, den Ausbau von sog. „Eßeinrichtungen“ und Sanitäranlagen. Darüber hinaus war er Mitglied im Beschwerdeausschuss für das Wohnungsamt, woraus sich ein zweiter Schwerpunkt seiner parlamentarischen Tätigkeit ergab.

Ab Ende der 1920er Jahre war Schmidt führend am Aufbau der „Revolutionären Gewerkschaftsopposition“ beteiligt. Ziel war es, den während der wirtschaftlichen und politischen Stabilisierungsphase nach 1924 verlorenen Einfluss der KPD in den Betriebsräten und den Arbeitnehmerverbänden durch eine radikal „linke“ Politik zurückzugewinnen. Auf Weisung der „Roten Gewerkschaftsinternationale“ wurde versucht, den Kampf gegen den „Hauptfeind Sozialdemokratie“ auf ein breiteres Fundament zu stellen. Mit Hilfe der RGO sollten die unter dem Dach des ADGB zusammengefassten, sozialdemokratisch orientierten Gewerkschaften, die 1930 etwa 4,8 Millionen Mitglieder zählten, gespalten werden.

1929 war Schmidt, der sich in dem neugegründeten „Einheitsverband der Seeleute, Hafenarbeiter und Binnenschiffer Deutschlands“ betätigte, an der Organisation spontaner Arbeitsniederlegungen im Hafen beteiligt. Nach dem harten Durchgreifen der Hamburger Polizeiführung richtete er im Parlament heftige Angriffe gegen den sozialdemokratischen Polizeiherrn Adolph Schönfelder.

Mit dem faktischen Verbot der KPD im Anschluss an die „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 verlagerte sich Schmidts politische Arbeit in den Untergrund. Bis zu seiner Verhaftung am 17. September 1935 führte er die illegale Stadtteilorganisation der KPD in Winterhude. Nach mehrmonatiger Untersuchungshaft wurde er 1936 zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe verurteilt.

Der genaue Hintergrund des Todes von Alfred Schmidt am 3. August 1939 ist ungeklärt. Es ist mündlich überliefert, dass er schwer gezeichnet aus dem Gefängnis entlassen und schließlich an den Folgen seiner Haft verstorben sei.

Autor*in: Text mit freundlicher Genehmigung der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg (Hrsg.) entnommen aus: Jörn Lindner/Frank Müller: „Mitglieder der Bürgerschaft – Opfer totalitärer Verfolgung“, 3., überarbeitete und ergänzte Auflage, Hamburg 2012

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