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Abram Widawski * 1900
Malzweg 3 (Hamburg-Mitte, Borgfelde)
HIER WOHNTE
ABRAM WIDAWSKI
JG. 1900
DEPORTIERT 1938
ZBASZYN
VERHAFTET 1940
GEFÄNGNIS HARBURG
1941 SACHSENHAUSEN
ERMORDET 1942
Abram Widawski, geb. 20.6.1900 in Wielun/Polen, deportiert am 28.10.1938 nach Zbaszyn, 6.12.1940 Haft Hamburg, 15.2.1941 KZ Sachsenhausen, Tod dort 1942
Malzweg 3
Abram oder Abraham Widawski wurde am 26. Juni 1900 in Wielun, einer Kleinstadt 20 km hinter der damaligen deutsch-polnischen Grenze im Raum Lodz, geboren. Wielun wurde am 1. September 1939 um 4.40 Uhr von der deutschen Luftwaffe angegriffen, wobei von den 16000 Einwohnerinnen und Einwohnern 1200 ums Leben kamen. Dieser Angriff erfolgte fünf Minuten vor dem auf die Westerplatte, mit dem nach gängiger Historiographie der Zweite Weltkrieg begann. Zu diesem Zeitpunkt lebte Abram Widawski illegal in Hamburg, wohin er Ende der zwanziger Jahre gekommen war und wo er sich als Schneider niedergelassen hatte. 1929 wurde er als Mitglied der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg registriert. Abram Widawski blieb ledig, hatte ein sehr geringes Einkommen und wohnte zunächst zur Untermiete in der Fröbelstraße 12. Von dort zog er nach St. Georg und lebte schließlich in Borgfelde im Malzweg 3. 1936 erhielt er vom polnischen Konsulat einen Reisepass. Sein Bekannten- und Freundeskreis bestand aus nichtjüdischen Deutschen, die wie er musische Interessen pflegten. Vielleicht war dieser soziale Zusammenhalt der Grund, weshalb er am 15. Juli 1938 aus der Jüdischen Gemeinde ausschied.
Am 28. Oktober 1938 wurde Abram Widawski auf Weisung des Hamburger Polizeipräsidenten wie ca. 1000 andere Polinnen und Polen über die damalige deutsch-polnische Grenze bei Zbaszyn/ Bentschen abgeschoben. Er erwirkte die Erlaubnis, kurzzeitig nach Hamburg zurückkehren zu dürfen, um dort geschäftliche Angelegenheiten zu regeln, und überschritt am 20. Juni 1939 erneut die Grenze zum Deutschen Reich. Die Wiedereinreise wurde ausdrücklich unter der Bedingung bewilligt, das Deutsche Reich nach zwei Wochen endgültig zu verlassen. Abram Widawski meldete sich am 11. Juli 1939 wieder nach Polen ab, blieb jedoch in Hamburg. Eine Rückkehr nach Wielun bot für ihn offenbar keine Perspektive; seine Eltern, David-Jakob Widawski und Malka, geb. Fränkel, lebten nicht mehr. Er fand eine Unterkunft in der Kantstraße 4 bei Goldberg in Eilbek.
Sein, wie sein Großneffe Harry Turner es beschrieb, geselliger Umgang mit nichtjüdischen Deutschen machte ihn der Polizei verdächtig. Am 23. Oktober 1940 wurde er unter dem Verdacht der "Rassenschande" festgenommen, die Anklage wurde jedoch zurückgezogen. Sechs Wochen später wurde er wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 175 StGB vernommen und wieder freigelassen. Warum gegen ihn nicht gleich wegen des verbotenen Aufenthalts im Deutschen Reich ermittelt wurde, ist unklar. Am 6. Dezember 1940 wurde er wegen Verstoßes gegen die Ausländerpolizeiverordnung und seiner unerlaubten Rückkehr nach Hamburg zu einer Gefängnisstrafe von einem Monat verurteilt. Er trat sie umgehend an und wurde am 12. Dezember 1940 in das Gerichtsgefängnis in Hamburg-Harburg überstellt.
Als Pole und Jude wurde er nach seiner Haftentlassung am 6. Januar 1941 der Polizei zugeführt. Es schloss sich für ihn eine "Schutzhaft" vom 7. Januar bis 14. Februar im KZ Fuhlsbüttel an, die mit der Überstellung in das KZ Sachsenhausen endete, wo er am 15. Februar 1941 unter der Häftlingsnummer 036048 registriert wurde. Nach Auskunft des Großneffen Harry Turner verstarb Abram Widawski 1942 im KZ Sachsenhausen. Er wurde 42 Jahre alt.
© Hildegard Thevs
Quellen: 1; 4; 5; 8; StaH, 213-11 Strafakten NS-Zeit, Serie Amts-, Land- und Sondergericht, 0263/1941; 242-1 II, Gefängnisverwaltung II, Abl. 13, Gefangenenkartei, hier: Gerichtsgefängnis Hamburg-Harburg; 522-1 Jüdische Gemeinden, 390, 391; Gedenkstätte Sachsenhausen, Schreiben vom 10.12.2009; Harry Turner, Page of Testimony Yad Vashem und persönliche Mitteilungen.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".