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Porträt Jonny Dettmer
Jonny Dettmer
© StaH

Jonny Dettmer * 1901

Auenstraße 2 a (Wandsbek, Eilbek)


HIER WOHNTE
JONNY DETTMER
JG. 1901
IM WIDERSTAND / KPD
VERHAFTET 1933
ENTHAUPTET 19.5.1934
GEFÄNGNIS HOLSTENGLACIS

Jonny Ludwig Wilhelm Dettmer, geb. 11.9.1901 in Hamburg, hingerichtet am 19.5.1934 im Untersuchungsgefängnis Hamburg, Holstenglacis 3

Auenstraße 2 a (Auenstraße 1)

Jonny Dettmers Name wird in mehreren Veröffentlichungen über den Widerstand gegen den Nationalsozialismus erwähnt, z.B. in Gertrud Meyer "Nacht über Hamburg", Andreas Seeger/Fritz Treichel "Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933 – 1934". Zusammenfassende biographische Darstellungen fehlen bisher. Auch dieser Beitrag kann keine umfassende Lebensgeschichte liefern, sondern konzentriert sich angesichts fehlender weitergehender Quellen auf die Ereignisse, die zu seiner Hinrichtung geführt haben.

In den Jahren 1933 und 1934 wurden in Hamburg und Altona mindestens sechzehn Todesurteile gegen Gegner der Nationalsozialisten vollstreckt. Einer der Hingerichteten war der 33-jährige Kommunist Jonny Dettmer.

Jonny Dettmer wurde 1901 in der elterlichen Wohnung in der Deichstraße 44 in Hamburg als eines von drei Kindern geboren. Sein Vater war der Ewerführer Andreas Ludwig Dettmer, seine Mutter Frida Maria Louise, geborene Greten. Er hatte einen Bruder, Hans, und eine Schwester, Else Bertha. (Ein Ewer ist ein kleiner, aus Friesland stammender Segelschiffstyp mit Flachkiel und einem oder zwei Masten).

Am 19. März 1927 heiratete Jonny Dettmer Elsa Adele Winguth, geboren am 20. Januar 1899 in Hamburg. Beide wohnten zum Zeitpunkt der Eheschließung in der Straße Kajen 36 unweit des Rödingsmarktes. Elsa Dettmer starb im Alter von 31 Jahren am 6. Mai 1930 im Krankenhaus St. Georg. Die Ehe blieb kinderlos.

Jonny Dettmer arbeitete wie sein Vater als Ewerführer im Hamburger Hafen. Er war Mitglied der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), wahrscheinlich auch des am 3. Mai 1929 verbotenen Rotfrontkämpferbundes (RFB) und der Roten Marine. Letztere war eine Sonderformation des RFB, der insbesondere ehemalige und aktive Matrosen angehörten.

Vor der Zeit der Straßenkämpfe mit den Nationalsozialisten gegen Ende der Weimarer Republik scheint Jonny Dettmer in der Welt herum gekommen zu sein und ein bewegtes Leben geführt zu haben. Aus dem Text des späteren Todesurteils ergibt sich, dass er zusammen mit seinem Genossen Alfred Wehrenberg im amerikanischen Heer gedient hatte. Der Zeitraum und seine Rolle als amerikanischer Soldat ließen sich nicht ermitteln.

Für die politische Massenarbeit der KPD war die Rote Marine in den Küstenstädten eine wichtige Stütze. In den Wahlkämpfen der KPD während der Weimarer Republik übernahm sie zusammen mit dem RFB die Sicherung der Wahllokale und Kundgebungen, verteilte Flugblätter, organisierte Sprechchöre und Agitationseinsätze. Nach den Auseinandersetzungen am 1. Mai 1929 in Berlin ("Blutmai") und dem daraus resultierenden Kleinen Belagerungszustand wurden der RFB und die Rote Marine durch die Reichsregierung verboten. RFB und Rote Marine waren in der Illegalität aber weiter aktiv und traten im Kampf gegen die wachsende Nazibewegung trotz Verbots auch öffentlich auf.

Vor der Machtübergabe an die Nationalsozialisten war Jonny Dettmer in Straßenkämpfe mit paramilitärischen Einheiten der NSDAP verwickelt. Ein Zusammenstoß führte im Mai 1932 zu schweren Verwundungen eines Marine-SA-Mannes. Der Nationalsozialist erlag seinen Verletzungen. Dettmer wurde weder in einem ersten vor dem Amtsgericht Hamburg 1932 rechtswirksam abgeschlossenen Verfahren, noch in dem von den Nationalsozialisten im Jahre 1934 neu aufgerollten Prozess eine Täterschaft nachgewiesen. Dennoch wurde er zum Tode verurteilt.

Dieser zweite Prozess im Mai 1934 vor dem Hanseatischen Sondergericht war eines von mehreren Großverfahren, in denen Gegner des nun herrschenden nationalsozialistischen Staates abgeurteilt wurden.

In dem als "Rote Marine-Prozess" bekannt gewordenen Verfahren saßen neben Jonny Dettmer weitere 47 Angeklagte vor den Richtern. Gegenstand des Prozesses waren vier Straffälle, für die zum Teil dieselben Angeklagten verantwortlich gemacht wurden. Es ging dabei um Straßenkämpfe zwischen Kommunisten und Nationalsozialisten
– Ecke Herrengraben/Pulverthurmsbrücke am 19. Mai 1932,
– in der Helgoländer Allee am 26. Juni 1932 und
– in der Admiralitätsstraße am 2. November 1932 sowie um
– einen im Urteil als Überfall auf die als Nazi-Verkehrslokal bekannte Gaststätte "Adler-Hotel" in der Schanzenstraße beschriebenen Sachverhalt am 21. Februar 1933.

Jonny Dettmer war an der Auseinandersetzung Ecke Herrengraben/Pulverthurmsbrücke am 19. Mai 1932 beteiligt, nicht aber an den anderen drei Ereignissen.

Ihm wurde zur Last gelegt, zusammen mit Alfred Wehrenberg am 19. Mai 1932 Ecke Herrengraben/Pulverthurmsbrücke einen Angriff auf einen Marine-SA-Sturm geleitet zu haben, bei dem der SA-Mann Heinzelmann durch Messerstiche tödlich verletzt worden sei.

Die Urteilsbegründung gibt die Vorgänge – wenn auch einseitig – wider:
Am 19. Mai 1932 gegen 11 Uhr abends seien Angehörige der NSDAP bzw. eines [SA-] Marinesturms nach Verlassen ihres am Schaarmarkt gelegenen Versammlungslokals "Zum Anker" an der Ecke Herrengraben und Pulverthurmsbrücke von Kommunisten überfallen und die [SA-] Zeugen Großpietsch, Voigt und Dannenberg durch Messerstiche erheblich verwundet worden. Der [SA-] Marinesturmmann Heinzelmann sei nach fünfmonatigem Krankenlager am 20. Oktober 1932 infolge der erlittenen schweren Stichverletzungen verstorben.

Die Ermittlungen hätten ergeben, dass an dem Überfall in erster Linie die "Rote Marine Neustadt" beteiligt gewesen sei. Das Vordringen der Nationalsozialisten in den Stadtteilen Neustadt, Altstadt und St. Pauli habe der KPD erhebliche Sorgen bereitet. Diese drei Stadtteile bildeten die Organisationseinheit "Stadtteil-Zentrum" innerhalb des Bezirks Wasserkante der KPD. Am 18. Mai 1932 habe eine Besprechung über "energische Maßnahmen" gegen die Nationalsozialisten stattgefunden. Die staatlichen Ermittler hätten nicht klären können, ob bei den geplanten Aktionen Waffen getragen werden sollten. Nach Aussagen von Jonny Dettmer habe er unter "energischen Maßnahmen" keineswegs einen Angriff mit Waffen verstanden. Es sei auch kein Auftrag erteilt worden, dass Messer mitgenommen werden sollten. Allerdings – so ein anderer Beschuldigter – hätten sie immer Messer bei sich gehabt. Bei einer Folgebesprechung der "Roten Marine" unter Leitung von Jonny Dettmer und Alfred Wehrenberg (Organisationsleiter der "Roten Marine" Sektion Neustadt) soll von einer ordentlichen Tracht Prügel für die Nationalsozialisten gesprochen worden sein. Ausdrücklich sei erklärt worden, dass keine Waffen mitgenommen werden sollten. Nach den Ermittlungen sei es fraglich geblieben, ob in dieser Sitzung ein wohlüberlegter Mordplan gefasst worden sei. Die Art der Ausführung – so das Urteil – spreche jedenfalls nicht dafür.

Am Abend des 19. Mai 1932 sei es zum Angriff der Kommunisten auf die Nationalsozialisten gekommen. Dabei seien mehrere Pistolenschüsse gefallen, und man sei mit Messern hinterrücks auf die Nationalsozialisten losgegangen. Aus den Angaben Dettmers sei zwar hervorgegangen, dass die 3. Sektion der "Roten Marine" 18 Pistolen besessen habe. Aus dem Sachverhalt, dass außer dem Angeklagten Kahlau niemand eine Schusswaffe bei dem Überfall bei sich gehabt habe, habe das Gericht aber nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen können, dass auf der erwähnten Stadtteilsitzung verabredet worden sei, Nationalsozialisten nicht nur zu überfallen, sondern auch zu ermorden.

Dettmer habe die Aktion persönlich geleitet. Was der 2. und 4. Zug der Sektion Neustadt der "Roten Marine" gemacht habe, sei unbedingt mit Wissen und Willen Dettmers geschehen.

Es stehe fest, dass die Angeklagten Dröse, Stockfleth, Ruhnow und Wehrenberg auf die Nationalsozialisten eingestochen hätten. Drei der Nationalsozialisten hätten Stichwunden davongetragen, die zum Teil nur ambulant hätten behandelt werden müssen, in einem Fall aber auch mehrere Tage Krankenhausaufenthalt erfordert hätten. Am schwersten verletzt worden sei Heinzelmann, der vier Stichwunden im Rücken und zwei an der rechten Halsseite aufgewiesen habe. Ein Stich habe das Rückenmark in Höhe des Brustkorbes glatt durchtrennt. Heinzelmann sei gestorben, nachdem er zunächst einen Monat im Hafenkrankenhaus und alsdann vier Monate im Eppendorfer Krankenhaus im Wasserbett gelegen habe.

In der Hauptverhandlung habe nicht festgestellt werden können, wer den für Heinzelmann tödlichen Stich ausgeführt hat. Die Tat stelle sich – so das Gericht – als Mord an Heinzelmann und Mordversuch an den Verletzten dar.

Die Messerstecher hätten getan, was Dettmer als ihr Führer gewollt und gebilligt habe. Dettmer habe als fanatischer Kommunist, der er gewesen sei, ebenso wie Wehrenberg, Dröse, Stockfleth und Ruhnow den Tod der mit Messern überfallenen Nationalsozialisten gewollt.

Jonny Dettmer wurde am 2. Mai 1934 vom Hanseatischen Sondergericht (Az. Sond. Ger. 113/34) "wegen gemeinschaftlichen Mordes und gemeinschaftlichen Mordversuchs in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch zum Tode und zu einer Zuchthausstrafe von [...] zehn Jahren und zum dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte" verurteilt, ebenso Alfred Wehrenberg, Hermann Fischer sowie Robert Richartz, Walter Dröse, Franz Ruhnow, Klaus Stockfleth und Arthur Schmidt (Die fünf letztgenannten waren auch wegen anderer Straftaten angeklagt). Die weiteren Angeklagten erhielten Zuchthausstrafen bis zu zehn Jahren. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.

Reichsstatthalter Karl Kaufmann und Justizsenator Curt Rothenberger waren am Tag der Urteilsverkündung am 2. Mai 1934 im Gerichtssaal anwesend.

Das Gericht fällte also ein Todesurteil gegen Jonny Dettmer, obwohl er die Messerstecherei nicht angeordnet hatte und der Täter nicht ermittelt worden war.

Reichsstatthalter Karl Kaufmann begnadigte am 18. Mai 1934 vier der acht zum Tode Verurteilten: Walter Dröse, Franz Ruhnow, Klaus Stockfleth und Robert Richartz. Deren Todesstrafen wurden in lebenslange Zuchthausstrafen umgewandelt. Die Begnadigung der übrigen vier, Jonny Dettmer, Alfred Wehrenberg, Hermann Fischer und Arthur Schmidt, lehnte der Reichsstatthalter ab.

Am Sonnabend, dem 19. Mai 1934, wurde Jonny Dettmer morgens um 6 Uhr 10 im Hof des Untersuchungsgefängnisses Hamburg, Holstenglacis 3, mit dem Handbeil hingerichtet. Am selben Tag, jeweils in Abständen von fünf Minuten, wurden auch Alfred Wehrenberg, Arthur Schmidt und Hermann Fischer enthauptet.

Die Nationalsozialisten wollten die Vollstreckung der Todesurteile als Warnung und Abschreckung für potentielle weitere Widerstandskämpfer verstanden wissen. Sie veröffentlichten deshalb ein Plakat, das die vollzogene Hinrichtung bekannt gab.

Jonny Dettmers Gefangenenpersonalakte enthält einen Vermerk vom 19. Mai 1934 mit folgendem Wortlaut:
"1. Die Hinrichtung des Dettmer ist unter Leitung des Staatsanwalts Jauch von dem Scharfrichter Gröpler aus Magdeburg heute vormittag 610 Uhr durch Handbeil in dem Nordausgang des Hofes 8 der Anstalt HH I erfolgt. ..."

Bevor Jonny Dettmer auf dem Ohlsdorfer Friedhof beigesetzt wurde, nahmen die staatlichen Stellen – wie damals üblich – noch eine Totenmaske von ihm. Sie befindet sich heute in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme.

Jonny Dettmers Grab existiert nicht mehr. Es lag neben dem von Hermann Fischer, das in einem Gräberfeld auf dem Friedhof Ohlsdorf zwischen Sorbusallee und Eichenallee noch heute besteht.

Der Name Jonny Dettmers findet sich neben vielen anderen auf der Gedenkmauer der Gedenkstätte auf dem Zentralfriedhof in Berlin-Friedrichsfelde.

Die Sterbeurkunde von Jonny Dettmer weist die Auenstraße 1 (heute Auenstraße 2 a) als seine letzte Adresse aus. Deshalb erinnert an dieser Stelle auch ein Stolperstein an ihn.

Damit könnte die Geschichte der Hinrichtung von Jonny Dettmer ihr Ende gefunden haben. Sie hatte jedoch ein literarisches ‚Nachspiel’, das durch einen nicht ganz richtigen Bericht über die angebliche Selbsttötung des Henkers der vier am 19. Mai 1934 Getöteten in der Prager Exilausgabe der Deutschen Volkszeitung vom 18. April 1937 angeregt wurde. Sie berichtete:
"Selbstmord eines Henkers. Altona (DI) – Die Hinrichtung von Jonny Dettmer und drei weiteren Antifaschisten wurde seinerzeit nicht dem Hamburger Scharfrichter, sondern dem Schlachtermeister und SS-Mann Fock aus Altona übertragen. Der Schlachtermeister hatte gehofft, dass er mit den 200 Mark, die ihm die Hinrichtung einbrachte, sein Geschäft würde wieder in Gang bringen können. Nach und nach sickerte aber durch, dass er der Henker der vier unschuldigen Opfer des Hakenkreuzes gewesen sei. Daraufhin blieben immer mehr Kunden weg und der finanzielle Zusammenbruch war unvermeidlich. In seiner Verzweiflung erschoss der Schlachtermeister zunächst seine Frau und beging dann Selbstmord."

Diesen Bericht las der Schriftsteller Arnold Zweig während einer Europareise 1937 und wurde durch ihn zu dem Roman "Das Beil von Wandsbek" angeregt. Die Darstellung in der Exilzeitung, der Schlachtermeister und SS-Mann Fock aus Altona sei der Henker von Jonny Dettmer und den drei weiteren Antifaschisten gewesen, entspricht nicht dem damaligen tatsächlichen Geschehen. Aus den Gefangenenpersonalakten von Dettmer und Fischer geht unzweifelhaft hervor, dass der Scharfrichter Carl Gröpler bei Dettmer und der Scharfrichter Ernst Reindel bei Fischer die Enthauptung vollzog.

Gröpler selbst erwähnte in einem Schreiben vom 22. Mai 1934 an das Preußische Justizministerium, dass er vier zum Tode Verurteilte am 19. Mai 1934 in Hamburg hingerichtet habe.

Drei der mit Jonny Dettmer zum Tode verurteilten und begnadigten Kommunisten, Walter Dröse, Klaus Stockfleth, Robert Richartz, haben den Nationalsozialismus überlebt. Der am 6. Juni 1907 in Elbing geborene Steinsetzer Walter Dröse saß bis Kriegsende im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen ein. Der Schmied Robert Richartz, geboren am 7. Juli 1900 in Solingen, saß bis Anfang 1934 im KZ Fuhlsbüttel, danach ebenfalls im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen, ab 20. Mai 1944 bis 5. Mai 1944 in dem nahe Chemnitz gelegenen Zuchthaus Waldheim. Er wurde dort am 8. Mai 1945 entlassen. Auch Klaus Stockfleth, geboren am 14. April 1907 in Wilster, war bis Kriegsende in einem Zuchthaus inhaftiert. Näheres ist nicht bekannt. Auch der vierte der von Gauleiter Karl Kaufmann begnadigten Kommunisten, der am 25. Januar 1910 im westpreußischen Jastrow geborene Matrose Franz Ruhnow, saß längere Zeit im Zuchthaus Bremen-Oslebshausen ein. 1941 war er wieder im hamburgischen Zuchthaus Fuhlsbüttel inhaftiert. Am 13. Oktober 1941 wurde er mit drei anderen Gefangenen zu einem Sprengkommando in Ellerbek bei Halstenbek kommandiert. Sie sollten eine Bombe auf einer Koppel kontrolliert zur Detonation bringen. Der Blindgänger explodierte jedoch vorzeitig. Alle vier Gefangenen wurden getötet.

Stand Februar 2014

© Ingo Wille

Quellen: AB; StaH 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht Strafsachen Nr. 8413/47 Bd. 1,2 (Urteil J. Dettmer u.a., Sond.Ger. 113/34); 241-1 I Justizverwaltung I 2545 (Vollstreckung der Todesstrafe Dettmer); 241-1 II Justizverwaltung II Abl. 12,86 (Jonny Dettmer), Abl. 12. 515 (Franz Ruhnow); 332-5 Standesämter 961-742/1930, 1023-169/1934, 13163-188/1899, 13554-1917/1901; 351-11 Amt für Wiedergutmachung 10403 (Robert Richartz), 31837 (Hans Dröse); Friedhof Hamburg-Ohlsdorf, Archiv; Gedenkstätte Ernst Thälmann Archiv; Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Berlin-Dahlem (GSA), I. HA Rep. 84a Justizministerium Nr. 4595; VAN-Totenliste, S. 22; Bauche (Hg.), "Wir sind die Kraft" Arbeiterbewegung in Hamburg von den Anfängen bis 1945, Hamburg, 1988, S. 247; Breloer/Königstein, Blutgeld, Köln 1982, S. 99; Ebbinghaus/Linne, Kein abgeschlossenes Kapitel: "Hamburg im Dritten Reich", Hamburg 1997, S. 319--340; Garbe, Detlef, Ausgrenzung und Verfolgung im Nationalsozialismus, in: Norddeutschland im Nationalsozialismus, hg. von Frank Bajohr, S. 192; Johe, Gleichgeschaltete Justiz, S. 82; Seeger/Treichel, Hinrichtungen in Hamburg und Altona 1933 – 1944, Hamburg 1998, S. 34, 88; Meyer, Gertrud, Nacht über Hamburg, Frankfurt, 1971, S. 36.

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