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Dr. Julius Adam
Dr. Julius Adam
© Archiv Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

Julius Adam * 1862

Trostbrücke 2–6 (Hamburg-Mitte, Hamburg-Altstadt)


JULIUS ADAM
JG 1862
DEPORTIERT 1942
THERESIENSTADT
ERMORDET 25.10.1942

Weitere Stolpersteine in Trostbrücke 2–6:
Richard Abraham, Julius Asch, Georg Blankenstein, Gustav Falkenstein, Ivan Fontheim, Henry Friedenheim, Albert Holländer, Max Israel, Gustav Heinrich Leo, Heinrich Mayer, Moritz Nordheim, Kurt Perels, Ernst Moritz Rappolt, Ferdinand Rosenstern, Walter Ludwig Samuel, Salomon Siegmund Schlomer, Ernst Werner, Heinrich Wohlwill, Alfred Wolff

Dr. Julius Adam, geb. 22.8.1862 in Lissa (Posen), ermordet am 28.10.1942 in Theresienstadt.

Julius Adam kam am 22. August 1862 als Sohn von Mathilde, geb. Mamlock, und des Kaufmannes Michael Jacob Adam in Lissa/Posen zur Welt. Nach dem Abitur ging er nach Leipzig und schrieb sich am 25. April 1881 an der Medizinischen Fakultät ein. Im Sommer 1882 und 1884 belegte er Zwischensemester an der Universität Würzburg. Nach insgesamt fünf Studienjahren erhielt er in Leipzig am 17. Februar 1886 die Approbation als Arzt und bestand am 23. März 1886 sein "Doktor Diplom" über Becken-Anomalien. Seine Referenten waren Dekan Prof. Dr. Credé, Professor für Anatomie, und Prof. Dr. Braune, Professor für Geburtshilfe und Frauenheilkunde.

Ab 1. April 1886 begann Julius Adam in Hamburg-St. Pauli am Israelitischen Krankenhaus ein Jahr als Assistenzarzt zu arbeiten. Im selben Jahr verstarb sein Vater. In Altona praktizierte Julius Adam ein weiteres Jahr. Am 30. Mai 1888 erwarb er in Berlin/Charlottenburg sein Patent als Assistenzarzt II.

Er siedelte nach Hamburg über und eröffnete eine Arztpraxis, zunächst in der Sophienstraße 56, 1. Stock. Im Hamburger Adressbuch von 1889 ist nachzulesen, dass Julius Adam Dr. med. & chirurg. Arzt seine Sprechstundenzeiten von 8-9 und 5-6 Uhr abhielt. 1892 war er in die Sophienstraße Nr. 47 umgezogen. In seiner ehemaligen Wohnung eröffnete ein "Frl." Renate Adam einen Mittagstisch. Ob eine verwandtschaftliche Beziehung bestand, konnte nicht geklärt werden. Julius Adam war nicht verheiratet. Die Hamburger Staatsbürgerschaft erwarb er am 9. April 1897. Zu dieser Zeit versteuerte er ein jährliches Einkommen von 6.900 Mark.

Ab 1907 befand sich seine Praxis in St. Pauli in der Wilhelminenstraße 56 (ab 1948 umbenannt in Hein-Hoyer-Straße). Neben seiner Praxistätigkeit arbeitete Julius Adam auch als Polizei- und als Vertrauensarzt für die Krankenversicherungsbehörde.

1908 unternahm er eine Reise nach Russland und ließ sich deshalb einen Pass ausstellen. Laut der Beschreibung im Passprotokoll war er mittelgroß, hatte dunkelbraune Haare und graublaue Augen.

Julius Adam war stets sozial engagiert und Mitglied der Patriotischen Gesellschaft von 1765. Als Mitglied der 1909 gegründeten Steinthal-Loge, eine der drei jüdischen Logen der Großloge B’nai B’rith (Söhne des Bundes), lebte er nach der Satzung Wohltätigkeit – Bruderliebe – Eintracht. Seine Militärzeit verbrachte Julius Adam als Assistenzarzt 1. Classe der Reserve. Er gründete persönlich die Witwenkasse seines ehemaligen Offiziersvereins und Kriegskameradschafts-Regimentsvereins. Maßgeblich wirkte er auch an der 1919 erfolgten Gründung der "Vereinigung der Kassenärzte Groß-Hamburgs" mit. Sie hatte das Ziel, die bis dahin sehr uneinheitlichen Honorare und die Arbeitsverteilung der Ärzte gerechter regeln zu können.

Gleich nach Beginn der nationalsozialistischen Machtherrschaft wurden mit den antijüdischen Gesetzen im April 1933 alle jüdischen Ärzte aus der Kassenärztlichen Vereinigung ausgeschlossen – so auch Julius Adam, ihr Mitbegründer und Vorsitzender in den Anfangsjahren. Noch ein Jahr zuvor hatten die "Mitteilungen für die Ärzte und Zahnärzte Gross-Hamburgs" anlässlich seines 70. Geburtstages seine Verdienste und seinen allseits geschätzten Humor gewürdigt. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme durfte er nur noch Privatpatienten behandeln, was seine Einkommenssituation erheblich verschlechterte. Auch aus der Patriotischen Gesellschaft wurde er 1935 (wie alle jüdischen Mitglieder) ausgeschlossen. Julius Adam gab seine Praxis zum 13. April 1935 auf. Er beabsichtigte anscheinend in die USA zu emigrieren. Am 28. April 1935 bat er in einem Schreiben an die Gesundheitsbehörde um eine Bescheinigung, dass er als praktischer Arzt in der Matrikel der Hamburger Ärzte verzeichnet sei, die er beim Amerikanischen Generalconsulat für seine beabsichtigte Ausreise nach Amerika vorlegen wollte. Am folgenden Tag wurde ihm diese ausgestellt und er reiste in die USA. Ein Jahr später, am 8. Juli 1936, erbat er erneut eine gleichlautende Bescheinigung, da die vom vorherigen Jahr nicht mehr gültig sei. Er wolle nun in wenigen Tagen die Seereise antreten. Auch dieses Mal wurde ihm die Bescheinigung umgehend ausgestellt.

Am 25. Juli 1936 ging er im Antwerpener Hafen an Bord der S.S. Westernland, um elf Tage später den Hafen in New York zu erreichen. Aus der Passagierliste ist zu ersehen, dass Julius Adam beabsichtigte sich fünf Tage in den Vereinigten Staaten aufzuhalten und in New York im Piccadilly Hotel zu logieren. Ob er seine Einwanderung in die USA vorbereiten wollte, ist nicht bekannt. Er kehrte nach Hamburg zurück.

Seine berufliche Existenz in Hamburg wurde Julius Adam vollends unmöglich gemacht, als er im Oktober 1938, wie alle jüdischen Ärzte, seine Approbation verlor; nur einige wenige durften als sogenannte Krankenbehandler ausschließlich Juden behandeln. 50 Jahre lang hatte Julius Adam seine Arztpraxis in St. Pauli geführt. Sein langjähriges soziales Engagement im Dienste der Menschen spielte für die nationalsozialistischen Machthaber keine Rolle.

Am 29. Oktober 1938 wurde der 76-jährige Julius Adam verhaftet und in das Untersuchungsgefängnis Holstenglacis überstellt, der vorgeschobene Grund lautete "Heimtücke". Die Haftkarte trug den Vermerk "Jude!". Welche Gründe, wessen Denunziation zu dieser Verhaftung führten, konnte aus den Akten nicht geklärt werden. Aus dem Gefängnis heraus musste er die sogenannte Judenvermögensabgabe leisten, zu der alle vermögenden Juden verpflichtet wurden: Ab 31. Dezember 1938 hatte er innerhalb eines Jahres in fünf Raten insgesamt über 6.000 RM an den Oberfinanzpräsidenten zu zahlen. Aus einem Brief vom 17. Mai 1939 aus dem Untersuchungsgefängnis Holstenglacis 3, 3/75, ist zu ersehen, dass er seine Vermögensverhältnisse offen legen musste. Seine angegebene Wohnadresse war noch Wilhelminenstraße 56, 1. Stck. Ein Jahr musste Julius Adam in Haft verbringen. Am 27. Oktober 1939 wurde er wegen "versuchter Rassenschande" zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Durch die bereits erlittene Untersuchungshaft galt die Strafe als verbüßt.

Am 28. Oktober 1939 wurde er nach den Aufzeichnungen auf der Untersuchungshaftkarte der Gefängnisverwaltung Männer aus dem Polizeigefängnis Fuhlsbüttel entlassen. Widersprüchlich ist jedoch, dass sein Name noch in den Verpflegungslisten des Polizeigefängnisses unter den "Schutzhaftgefangenen" vom 1. Oktober 1939 bis zum 2. November 1939 aufgeführt ist. Danach, am 8. November 1939, zog Julius Adam in das Mendelson- Israel-Stift, Kurzer Kamp 6, Wohnung 9.

Gegen Julius Adam wurde am 29. Januar 1940 eine "Sicherungsanordnung" erlassen. Das bedeutete, dass er nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen durfte; ihm wurden noch monatlich 200 RM für seinen Lebensunterhalt zugestanden. Am 14. März 1940 benachrichtigte Julius Adam die Devisenstelle am Gr. Burstah 31, er habe sein Konto beim Postscheckamt aufgegeben, die restlichen 40 RM seien an die Warburg-Bank überwiesen und die Reichsärztekammer sei benachrichtigt worden, seine Monatsrente von 95 RM dorthin zu überweisen. In diesem Brief zeigt Julius Adam, trotz Drangsalierung und erlittener Haftzeit, immer noch eine gewisse Unerschrockenheit und Mut: "Die Gestapo habe ich aufgefordert meine beschlagnahmten Sparkassenbücher zuzustellen, weil beide Kassen ohne diese auf nichts reagieren wollen oder auch nicht können. Hochachtungsvoll Dr. Adam".

Vier Tage später wurde ihm von der Universität Leipzig der Doktortitel entzogen mit der Begründung: "Die Doktorwuerde ist durch Beschluss von Rektor und Dekanen vom 18. Maerz 1940 aberkannt worden, da pp. Adam vom Landgericht Hamburg wegen versuchter Rassenschande zu neun Monaten Gefaengnis verurteilt worden ist."

Ob mit der Anschuldigung "Rassenschande" das jahrelange Zusammenleben von Julius Adam mit seiner nichtjüdischen Haushälterin Dora Teschke, geb. Blunk, gemeint und er deshalb denunziert worden war, konnte nicht geklärt werden. Die Gerichtsakte ist nicht erhalten geblieben.

Seine 4 1/2-Zimmer-Wohnung in St. Pauli mit seiner Kunstsammlung, unter anderem über 100 Gemälde, hatte Julius Adam aufgeben und seiner Haushälterin und deren Sohn Werner Teschke und Familie überlassen müssen. Julius Adams Haushälterin hatte in seiner Wohnung bereits vor 1915, der Zeit ihrer Verehelichung mit dem Schmied Karl Teschke, gelebt und hatte seit 1930 wieder, nun mit ihrem zweiten Sohn, dem zehnjährigen Karl-Heinz, dort gewohnt.

Nach dem Urteil des Landesgerichtes vom 13. Dezember 1938 war die Ehe der Haushälterin am 15. Januar 1939 rechtskräftig wegen Trunksucht des Ehemannes geschieden worden. Nachdem Julius Adam die Wohnung verlassen hatte, zog sogleich ihr ältester, 1916 geborener Sohn Werner Julius Teschke mit seiner Ehefrau und seinen zwei Kindern dort ein. Später, ab März 1941, sollte noch Frau Teschkes geschiedener Ehemann hinzukommen.

Am 9. April 1940 wurde auf Veranlassung des Polizeikommissars Blitz zwischen Julius Adam und seiner ehemaligen Haushälterin Frau Teschke ein "Liquidationsvertrag" bzgl. der 4 1/2-Zimmer-Wohnung aufgesetzt. Frau Teschke wurde Eigentümerin der Einrichtung, Kunstgegenstände und Gemälde. Julius Adam konnte jedoch durchsetzen, dass dreizehn ihm besonders ans Herz gewachsene Bilder in seinem Besitz verblieben.

Zwischenzeitlich war Julius Adam wieder in Haft genommen worden, wie aus einem Schreiben vom 19. April 1940 hervorgeht. An diesem Tag war ein Anruf von Polizeikommissar Blitz, 18. Kriminalrevier, an die Zollfahndungsstelle, Ober-Zollsekretär Röhr, erfolgt: "Der Jude Dr. Julius Israel Adam, 78 Jahre alt, wird heute aus der Haft entlassen. Er wohnt im jüdischen Altersheim Fuhlsbüttel, Kurzer Kamp 6. Nach einer Mitteilung hat er ihm gehörige wertvolle Ölgemälde nach dem Juden Willi Israel Hagen, Hamburg, Schlüterstrasse 54a bei Abel, zwecks Verkaufs verbringen lassen. Die Ölgemälde stammen von den Malern Becker u. Müller Bringle. Sie sollen einen erheblichen Wert haben. Gegen Adam soll Sicherungsanordnung der Devisenstelle unter U 23/U 15 Js. 57/40 erlassen sein. Der Transport der Bilder soll durch den Transporteur Grütz in Fuhlsbüttel erfolgt sein. Das 18. Krim.Rev. wünscht streng vertrauliche Behandlung. Aufgegeben durch Blitz, Anschluss 2274."

Am 23. April 1940 wurde eine vorläufige "Sicherungsanordnung" auf die ihm noch verbliebenen 13 Gemälde erlassen. Am selben Tag wurde auf der Zollfahndungsstelle der Schriftsteller Leo Raphaeli, genannt Willy Hagen, bekannt durch Auftritte im Jüdischen Hamburger Künstlerbund, vorgeladen und dazu befragt.

Zwei Tage später, am 25. April 1940 wurde Julius Adam bei der Zollfahndungsstelle über seine Verkaufsverhandlungen mit Leo Raphaeli verhört. Das Vernehmungsprotokoll gibt Einblicke, wie Julius Adam diese Drangsalierungen erlebte: "... unterhielten wir uns zwanglos über unsere gegenwärtigen Verhältnisse. Dabei stöhnten wir beide, worauf er mir den Rat gab, da er meine Wohnung kannte und wusste, dass ich seit 50 Jahren Bilder sammle, um meine Vermögenslage zu verbessern, doch einige zu verkaufen. Daraufhin machte ich ihn auf die Schwierigkeiten aufmerksam, da ich ja unmöglich als alter Hamburger Arzt, der 50 Jahre in St. Pauli Praxis ausübte, lange Polizeiarzt war und auch Vertrauensarzt bei der Krankenversicherungsbehörde, doch schwerlich mit Bildern rumhökern könnte, woraufhin er sich mir anbot, weil er die beiden Kunsthändler, die hier allein in Frage kamen, persönlich kannte, sich mit ihnen deshalb in Verbindung zu setzen. Darauf ging ich natürlich sehr gern ein. Ich bin, obgleich ich früher ein sehr wohlhabender Mann war, in einer sehr kärglichen Vermögenslage. Ich habe dreimal in meinem 77jährigen Leben mein Vermögen verloren. Einmal während des Weltkrieges, an dem ich vier Jahre lang teilgenommen habe und währendessen mein Bankier meinen gesamten Effektenbesitz mit meiner Zustimmung in Kriegsanleihe angelegt hatte. Als ich im Jahre 1918 aus dem Kriege heimkehrte, war die Kriegsanleihe im Betrage von mehr als 100.000.- RM wertlos. Ich habe meine Praxis wieder aufgenommen und habe hier wieder ein kleines Vermögen erworben, das während der Inflationszeit restlos auf plus minus null herabgesunken ist. Ich habe mir trotz meines hohen Alters durch meine Praxis wieder einige Tausend Mark erspart, die mir zur Hälfte durch die Judenvermögensabgabe verloren gegangen sind. Da mir vor zwei Jahren auch die Praxis genommen worden ist, war ich ausserstand, meine Wohnung zu bezahlen und da ich früher viel für wohltätige Sachen ausgegeben habe, war der jüdische Religionsverband sehr hilfsbereit, eine billige Wohnung im Mendelsonstift in Fuhlsbüttel mir zu überlassen. Meine jetzigen Einkünfte betragen ganze 95,- monatlich durch die Reichsärztekammer, für die ich, als ich noch Vorsitzender des Kassenärztlichen Vereins war, zusammen mit Herrn Pfeiffer die Gründung dieser Versorgungskasse einrichtete und im Laufe der Jahre ungefähr 15.000.- einbezahlte. Da ich mit diesen 95.- RM monatlich unmöglich leben kann, bin ich darauf angewiesen, die zunächst entbehrlichen Gegenstände meines Haushalts zu veräussern."

Auf die Frage, ob er Frau Teschke die Bilder geschenkt habe und ob ein Vertrag zwischen ihnen bestehe, antwortete Julius Adam: "Das gerade Gegenteil ist der Fall. Die sämtlichen Bilder, die Herr Raphaeli gegenwärtig zur Besichtigung in seiner Wohnung hat und um die es sich jetzt offenbar handelt, habe ich vorher mit Einwilligung der Frau Teschke aus meiner früheren Wohnung abholen lassen. Bei dieser Abholung hat mir auf unerklärliche Weise der älteste Sohn von Frau Teschke, der während meiner Kriegsabwesenheit in meiner Wohnung geboren wurde, ohne meine Einwilligung die beiden wertvollsten Bilder zurückbehalten. Es ist dies ein sehr wertvolles Bild ‚Elbe’ von dem bekannten Marinemaler Becker, das ich von seinem Vater dem verstorbenen ehemaligen Oberstabs- und Regimentsarzt D. Becker aus Dankbarkeit für eine schwere Erkrankungsbehandlung zum Geschenk erhalten habe. Das zweite ist ein grosses, ebenso wertvolles Marinebild von dem Marinemaler Müller-Brieghel. Als ich mit dem Prokuristen von der Kunsthandlung Commeter, Herrn Oberheide und Herrn Raphaeli in meine ehemalige Wohnung ging, hatte Herr Werner Teschke die Freundlichkeit, das Zimmer, in dem die Bilder hingen, zu verschliessen. Daraufhin erklärte ich der Mutter, dass ich morgen allein wiederkommen wollte und falls das Zimmer noch verschlossen wäre, richterliche Hilfe in Anspruch nehmen wollte. Das Zimmer war am nächsten Tage ebenfalls verschlossen. Daraufhin wandte ich mich an mein zuständiges Polizeibezirksbüro und traf dort erfreulicherweise den mir bekannten Polizeikommissar Blitz, der seit kurzer Zeit vom Stadthaus dorthin versetzt war."

Auf die Frage, ob sich die genannten Bilder noch bei Frau Teschke befänden, antwortete Julius Adam: "Die fraglichen Bilder habe ich durch Vermittlung des Herrn Blitz, der ein mir sehr willkommenes Interesse an einer friedlichen Lösung der Angelegenheit zeigte, gegen den Willen des Sohnes von Frau Teschke zurückerhalten, nachdem ich Herrn Blitz kategorisch erklärt habe, dass ich meinen Namen unter den von Herrn Blitz aufgesetzten Liquidationsvertrag nicht setzen werde, falls mir diese Bilder vorenthalten würden. Darauf wurde mir versichert, dass ich die Bilder bestimmt zurückbekomme. Der Eilwagenbesitzer Grütz aus Fuhlsbüttel hat mir erklärt, dass Frau Teschke, als er meine zurückgebliebenen Anzüge und andere persönliche Gebrauchsgegenstände abholte, die beiden Bilder, die schon auf dem Vorplatz standen, anstandslos übergeben hatte. Nach all diesem kann es wohl kaum zweifelhaft sein, dass diese meine eigenen Bilder auch in meinem rechtlichen Besitz sind."

Als Zollsekretär Kürsten von Julius Adam wissen wollte, worin die Misshelligkeiten zwischen ihm und Frau Teschke beständen, antwortete dieser: "Frau Teschke war bei mir 34 Jahre Haushälterin, da ich ja nicht verheiratet bin. In dieser langen Zeit ist auch nicht ein unfreundliches Wort zwischen uns beiden gefallen. Ich lege im Gegenteil Wert darauf, aufrichtigst zu betonen, dass ich sowohl mit ihren Leistungen wie mit ihrem ganzen Benehmen ausserordentlich zufrieden war und dies auch gern allen meinen Bekannten bestätigte und es auch durch reichliche Geschenke und Urlaubsreisen reichlich und gerne belohnte. Die einzige Differenz kam schliesslich und sehr überraschend einzig und allein vor einigen Tagen, als ich zu meiner grössten Überraschung das Zimmer verschlossen fand (das Zimmer in dem die Bilder lagen) und auch durch eine dahingehende Frage an Frau Teschke die Überzeugung gewann, dass dieses Abschliessen mit ihrer Zustimmung geschehen ist."

Auf die Frage, ob er noch weitere hochwertige Bilder, außer denen, die sich bei Raphaeli befänden, besäße, antwortete Julius Adam: "In meiner ehemaligen Wohnung, die jetzt von Frau Teschke in Gemeinschaft mit ihrem verheirateten Sohn Werner bewohnt wird, befinden sich jetzt noch schätzungsweise weit über 100 Bilder."

Auf die nochmalige Frage, ob er Frau Teschke die Bilder geschenkt habe, erklärte er: "Ich habe in meinem Testament Frau Teschke in dankbarer Anerkennung ihrer langjährigen treuen Dienste als ich noch meine Wohnung inne hatte, die mit wertvollen Möbeln, Kunstschätzen aller Art (Bilder Broncen, sehr wertvolle französ. Uhren (Gold-Bronce), wertvolle Reiseandenken von meinen vielen Schiffsreisen) ausgestattet war, vermacht mit der Einschränkung, dass sie meinen Nichten und Neffen und etwa in Frage kommenden Freunden von diesen gewünschte Andenken selbstverständlich aushändigen sollte. Es sollte nichts verkauft werden und alles andere sollte sie behalten. Diese testamentarische Willensäusserung ist notgedrungen des lieben Friedenswillen durch den vorhin erwähnten Liquidationsvertrag überholt. Ich hatte bei Unterzeichnung des Vertrages immer noch die stillschweigende aber menschlich selbstverständliche Voraussetzung gehabt, dass die vorhin erwähnte Bestimmung mit meinen Neffen und Nichten, die mir ja reichlich ebenso nahe stehen wie Frau Teschke, nicht übergangen werden dürften. Die jetzige offenbar gutgläubige Behauptung ist meiner Ansicht nach darauf zurückzuführen, dass Herr Blitz, um die Sache in Ordnung zu bringen, ihr wahrscheinlich zugeredet hat, die beiden erwähnten wertvollen Bilder doch herauszugeben, da sie nach dem Vertrage alles andere doch behalten könne. Diese Differenz in unserer beiderseitigen Auslegung des Vertrages erklärt sich auf diese Weise am einfachsten."

Es blieb für Julius Adam nicht nur bei dem Verbot zu praktizieren und der Denunziation hinsichtlich der angeblichen "Rassenschande". Bald darauf wurde er beschuldigt, gegen das Devisengesetz verstoßen und unrechtmäßig seine Bilder verkauft zu haben. Am 5. Mai 1940 veranlasste die Zollfahndungsstelle, dass Karl Heumann, Inhaber des Kunsthauses und Sachverständiger des Reichspropagandaministeriums, die in der Wohnung von Leo Raphaeli untergebrachten 13 Gemälde taxierte. Deren Wert betrug danach insgesamt 3345 RM. Der niedrige Einschätzungswert wurde mit dem schlechten Zustand, in dem sich die Bilder befänden ("Die Bilder sind zum grossen Teil stark vernachlässigt und daher restaurierungsbedürftig...") gerechtfertigt:
1. "Vor Helgoland", signiert Carl Becker 89, Leinwand, 300,- RM
2. "Fischerboot", Leinwand, signiert C.Becker 85, Leinwand, 125,- RM
3. "Seestück (Nordkap)", signiert C. Kenzler, Leinwand, 100,- RM
4. "Bauerngehöft am Strande", signiert J. Metzler, Leinwand, 100,- RM
5. "Landschaft mit Gehöft", signiert R. Guba, Malpappe, 50,- RM
6. "Seestück" von Schnars-Alquist, datiert 16/9.96 ohne Signum, Malpappe, 350,- RM
7. "Gewitterstimmung auf der Elbe", signiert Carl Becker, Leinwand, 350,- RM
8. "Küstenlandschaft: Morgen am Stettiner Haff", signiert Th. Thieme, Malpappe, 60,- RM
9. "Holl. Blumenmarkt", signiert Jos.Harländer, Leinwand, 30,- RM
10. "Brandung (Scheldemündung)", signiert Müller-Brieghel, Leinen, 750,- RM
11. "Dorfteich", signiert R. Falkenberg, Holzplatte, 100,- RM
12. "Unterelbe (im Vordergrund großes Fischerboot, dahinter am Strande Dampfer)", signiert Carl Becker, Leinwand, 1000,- RM
13. "Rothenburg o/d. Tauber", signiert K.H., Malpappe, 30,- RM


Laut ihres Berichts vom 14. Mai 1940 an den Oberfinanzpräsidenten hatte die Zollfahndungsstelle die Ermittlungen wegen Devisenvergehens gegen Julius Adam abgeschlossen. Am 21. Mai 1940 hob der Oberfinanzpräsident die "Sicherungsanordnung" über die Bilder auf, die ihm noch verblieben waren, weil es sich "nicht um erhebliche Werte" handele.

Am 17. September 1940 stellte Julius Adam einen Antrag auf Freigabe von 100 RM. Als Verwendungszweck gab er an: "Reise nach meiner Tochter zwecks Verabschiedung vor der bevorstehenden Auswanderung". Es ist anzunehmen, dass diese Tochter aus einer frühen nicht ehelichen Verbindung stammt. Die Reise wurde ihm in der Zeitspanne innerhalb eines Monats genehmigt. Seine Auswanderung glückte jedoch wieder nicht.

Julius Adam musste sich weiterhin den sehr begrenzten Wohnraum mit den jüdischen Frauen und Männern im Mendelson-Israel-Stift teilen. Am 19. Juli 1942 wurde er mit 22 Mitbewohnerinnen des Stifts ins Getto Theresienstadt deportiert. Nach drei Monaten, am 25. Oktober 1942, verstarb er dort, der Todesfallanzeige nach, an Altersschwäche. Der bis ins hohe Alter praktizierende Arzt war den im Getto herrschenden unmenschlichen Lebensbedingungen erlegen. Ein Großteil seines Lebens war Julius Adam für seine Mitmenschen hilfreich tätig gewesen und hatte er sich für ihr Wohl eingesetzt. Er wurde 80 Jahre alt.

Julius Adams Vermögen war zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen, der ihm verbliebene Hausrat versteigert und der Erlös von 784,90 RM sowie 1.606 RM Bankguthaben bei dem Bankhaus Brinckmann, Wirtz & Co und 71 RM vom Rückkauf einer Versicherung zwei Monate nach seiner Deportation dem Oberfinanzpräsidenten zugeführt worden. Ein Betrag von 11.000 RM für seinen "Heimeinkaufsvertrag" für die Unterbringung in Theresienstadt war vor seiner Deportation eingezogen worden.

Kurz nach Kriegsende, am Freitag, den 22. Juni 1945, erschien in der Zeitschrift "Aufbau" eine Anzeige seiner Nichte: "Erst jetzt erhielten wir die traurige Nachricht, dass unser innigstgeliebter Onkel Dr. med. Julius Adam (früher Hamburg) in Theresienstadt bereits 1943 im Alter von 80 Jahren verschied. Im Namen der trauernden Hinterbliebenen: Hertha Cohn, geb. Adam, Siegfried Cohn, 535 Hawthorne Avenue, Newark, N.J."

Im Januar 1947 versuchte Max Adam aus La Paz, Bolivien, die an seinem Onkel Julius Adam begangenen Verbrechen aufzudecken und die daran Beteiligten einer gerechten Strafe zuzuführen. Er wandte sich an den Hamburger Bürgermeister und stellte Strafanzeige gegen Familie Teschke.

Der Oberstaatsanwalt wandte sich aufgrund eines Hinweises der Nichte Hertha Cohn, geb. Adam, an Max Plaut, den ehemaligen Vorsitzenden des Jüdischen Religionsverbandes Hamburg. Dieser hatte damals die Verhandlungen mit der Gestapo geführt, um Julius Adam frei zu bekommen. In einem Schreiben vom 3. Dezember 1947 aus Palästina bezeugte Max Plaut: "Julius Adam war mir seit vielen Jahren als einer der angesehensten Aerzte und verdienstvollsten Bürger der Hansestadt bekannt. Er war mein Logenbruder (Steinthal-Loge) und mir sehr befreundet. Er ist unschuldig verurteilt worden. Das Verfahren gegen ihn ist, wie ich erinnere, durch die Familie Teschke in Gang gebracht worden. Darüber muss der ehemalige Beamte Blietz genaue Auskunft geben können. Blietz war Beamter des 23. Kriminal Kommissariats, dem die Verfolgung von Juden wegen Vergehen gegen die Nürnberger Gesetze oblag. Die Methoden dieses Kommissariats waren zuweilen schlimmer als bei der Gestapo (Inquisition). Der zitierte Vertrag ist durch Erpressung zustande gekommen. Dr. A. hat mit mir darüber gesprochen. Im Falle der Weigerung war Konzentrationslager angedroht. Ich habe diesen Vertrag vollziehen gutgeheissen, um ihn vor der Vernichtung im K.Z. zu bewahren. Dr. A., der in seiner Wohnung Wilhelminenstraße eine Sammlung von Kunstgegenständen von erheblichem Wert hatte, musste bis auf geringfügige Ausnahmen alles den T. überlassen. Er ist auch wiederholt um Geld erpresst worden, obwohl er die Familie T. stets sehr grosszügig unterstützt hat. Dr. A. ist sr. Zt. von dem Rechtsanwalt Dr. Schüler (Nachfolger d. RA D. S. Urias) verteidigt worden. Dr. Sch. Ist später ins KZ gekommen … Abschliessend bemerke ich, dass ich öfters derartige ‚Verträge’ unter ‚Mitwirkung’ von Beamten leider erleben musste. Ich stand unter dem Eindruck, dass diese Beamten persönlichen Vorteil daraus zogen. Anders lässt sich dieser Vertrag nicht erklären, da die Behörde im Allgemeinen kein Interesse daran hatte, Privaten jüdische Vermögenswerte zuzuschanzen …”

Die Oberstaatsanwaltschaft des Hamburger Landgerichts antwortete dem Neffen Max Adam, nachdem die beschuldigten Familienmitglieder Teschke befragt worden waren und alle Vorwürfe bestritten hatten: "Die darüber entstandenen Akten sind vor der Kapitulation vernichtet worden, sodass heute nicht mehr festzustellen ist, auf wessen Veranlassung das Verfahren gegen ihren Onkel s. Z. in Gang gesetzt worden ist und ob die Beschuldigten dabei die Hände im Spiel gehabt haben ..."

Das Schicksal von Julius Adams Tochter konnte bisher nicht ergründet werden, wie auch der Verbleib seiner weit über 113 Bilder, darunter das ihm besonders ans Herz gewachsene Gemälde "Elbe" von Carl Becker.

Stand Juli 2015
© Margot Löhr

Quellen: 1; 2; 3; 4; 5; 7; 8; Recherchen und Auskünfte Ulf Bollmann, Staatsarchiv Hamburg, StaH 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht Abl. 2, 451aE1,1d (6), StaH 242-1 II Gefängnisverwaltung II, Abl. 16 Untersuchungshaftkartei: Männer; StaH 314-15 Oberfinanzpräsident, Abl.1998-1 J7-4 Adam Dr. Julius; StaH 314-15, R 1940-57 Adam Julius; StaH 332-5 Standesämter, 3271 u. 633/1915; StaH 332-7 Staatsangehörigkeitsaufsicht, BIII 52283; StaH 332-7, AIf 180, F 663; StaH 332-8 Meldewesen, A 24 Bd. 10; StaH 352-3 Medizinalkollegium, IVC 18; StaH 352-3, IC2 Bd. II; StaH 352-13 Ärztekammer, 14 - Karteikarten Ärzte A-L; StaH 355-4 Versicherungsbehörden, 180; StaH 522-1 Jüdische Gemeinden, Abl. 1993/1 A 10; StaH 741-4 Fotoarchiv, K 2513; Hamburger Adressbücher 1888–1943; Institut Theresienstädter Initiative / Nationalarchiv Prag, Jüdische Matriken, Todesfallanzeigen, Adam Julius 253891 TFA; Recherchen und Auskünfte Dr. NicoleTiedemann-Bischop, Altonaer Museum Abt. Gemälde und Graphik; Recherchen und Auskünfte Dr. Ute Haug, Provenienzforschung / Archiv Hamburger Kunsthalle; Recherchen und Auskünfte Silke Beiner-Büth, Gemälderestaurierung, Museum für Hamburgische Geschichte; Archiv Universität Leipzig, Film 519, Personalakten Adam, Julius, Matrikel zw. 1825 u. 1889, Rektor 59; Promotionen 1810–1969, Med.Fak. Prom. Bd.3 (1885–1889), https://www.archiv.uni-leipzig.de/recherche/, online Recherche 8.9.2011; Recherchen und Auskünfte Tobias Baus, Universitätsarchiv Würzburg; Recherchen und Auskünfte Dr. Andrea Baresel-Brand Leiterin Dokumentation + Öffentlichkeitsarbeit Koordinierungsstelle Magdeburg für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste – Lost arts; Recherchen und Auskünfte Petra Hesse, Universität Leipzig; Martin Niggeschmidt, "Nichtarische Herkunft", KVH, Nr. 2, 2008, S.36/37; Marlis Roß, Der Ausschluss der jüdischen Mitglieder 1935, die Patriotische Gesellschaft im Nationalsozialismus, Hamburg, Patriotische Gesellschaft von 1765, 2007; Anna von Villiez, Mit aller Kraft verdrängt, Entrechtung und Verfolgung "nicht arischer" Ärzte in Hamburg 1933 bis 1945, Studien zur Jüdischen Geschichte, Bd. 11, Hamburg 2009; Verzeichnis der Mitglieder der drei Hamburger Logen U. O. B. B. Henry Jones-Loge, Steinthal-Loge und Nehemia Nobel-Loge, Hamburg 1933, Steinthal-Loge, S. 37; Leo Baeck Institute, Internet archive, Max Plaut Collection 1944-after 1973 Bulk dates: 1944–1950, (Seite 147, 150, 163), The Statue of Liberty – Ellis Island foundation, http://www.libertyellisfoundation.org/passenger-details/czoxMjoiOTAxNzU0Nzk2Mzk3Ijs=/czo5 OiJwYXNzZW5nZXIiOw==#passengerListAnchor, eingesehen 27.1.2015 http://archive.org/stream/maxplautcollecti01plau#page/n147/mode/1up eingesehen 26.8.2014; Beate Meyer, Das Jüdische Hamburg, Max Plaut, http://www.dasjuedischehamburg.de/inhalt/plautmax eingesehen 26.8.2014; Beate Meyer, Tödliche Gratwanderung. Die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland zwischen Hoffnung, Zwang, Selbstbehauptung und Verstrickung (1939–1945), Göttingen 2011. (Diese Biographie entstand im Projekt "Stolpersteine in Hamburg – biographische Spurensuche", siehe www stolpersteine-hamburg.de).
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Link "Recherche und Quellen".

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