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Gustav Wagner * 1896
Fraenkelstraße 6 (Hamburg-Nord, Barmbek-Nord)
HIER WOHNTE
GUSTAV WAGNER
JG. 1896
VERHAFTET 20.3.1940
"RUNDFUNKVERBRECHEN"
1941 EMSLANDLAGER
PAPENBURG
DEPORTIERT 1943
AUSCHWITZ
ERMORDET 11.11.1943
Gustav Wagner, geb. 28.3.1896 in Hamburg, Deportation nach Auschwitz, am 11.11.1943 umgekommen
Fraenkelstraße 6 II (Schaudinnsweg)
Gustav Wagner wurde am 28. März 1896 in Hamburg geboren, seine jüdischen Eltern waren Moritz Wagner und Mary, geb. Nathan. Das Ehepaar hatte sechs Kinder. Gustav besuchte in Hamburg die Volksschule und wurde aus der ersten Klasse entlassen. Nach Absolvierung einer Schneiderlehre arbeitete er in seinem Beruf, bis er sich 1914 freiwillig zum Kriegsdienst meldete. In diesem Jahr war seine Mutter gestorben. Er machte den ganzen Krieg mit und wurde nach Kriegsende mit dem Eisernen Kreuz, 2. Klasse und dem Hanseatenkreuz entlassen. Anschließend war er wieder als Schneider tätig.
Am 6. November 1920 heiratete er die evangelische Marie Elise Frieda Helene Schnee, geboren am 30. März 1892 in Magdeburg, die nach der Volksschule in einer Buchbinderei tätig war. Sie war 1910 nach Hamburg gekommen und hatte kurz darauf geheiratet; ihr Sohn Franz wurde im November 1911 geboren. Als Frieda Note wurde sie 1919 geschieden und brachte aus dieser ersten Ehe zwei Kinder mit, die Ehe mit Gustav Wagner blieb kinderlos.
Frieda arbeitete als Näherin, Gustav war bis 1928 als Schneider und anschließend – bis 1938 – bei der Hamburger Stadtreinigung beschäftigt. Als er diese Arbeit verlor, fand er eine Tätigkeit als Hausmeister und Maschinist im Israelitischen Krankenhaus. Sein Wochenlohn betrug 46,69RM, auch ein monatlicher Mietzuschuss von 40RM wurde ihm zugestanden. Bereits am 9. Oktober 1922 hatte Gustav Wagner seinen Austritt aus der Jüdischen Gemeinde erklärt, in die er am 16. Oktober 1939 zwangsweise wieder als Mitglied eintrat, weil er als "Volljude" der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, deren aktiver Zweig die Jüdische Gemeinde Hamburgs war, angehören musste.
Früher hatte er dem Staatsarbeiterverbund angehört, seit 1933 der Arbeitsfront. Mit – sicherlich erzwungenem – Ausscheiden aus dem Staatsdienst bei der Stadtreinigung beendete er auch die DAF-Mitgliedschaft. Seine Frau Frieda trat 1932 aus der ev.-luth. Landeskirche aus.
Die beiden "Mischehepaare" Gustav und Frieda Wagner und ihre Nachbarn Otto und Franziska Schulze wurden 1940 "im Namen des Deutschen Volkes" vom Hanseatischen Sondergericht angeklagt und wegen "fortgesetzten Abhörens feindlicher Sender" und Vergehens gegen die Rundfunkverordnung zu Zuchthaus- bzw. Gefängnisstrafen verurteilt.
Aus der Strafakte lassen sich die Ereignisse rekonstruieren: Die Familien wohnten im Schaudinnsweg Nr. 6, der heutigen Fraenkelstraße. Gustav und Frieda Wagner seit 1932 im zweiten Stock, ein Stockwerk höher Otto Schulze und seine jüdische Ehefrau Franziska, geb. Wolfsberg, seit 1924 miteinander verheiratet.
Otto Schulze, am 29. Juni 1898 in Havelsberg geboren, ebenfalls WK I-Veteran und Inhaber eines Eisernen Kreuzes, 2. Klasse, war bei der Sparkasse von 1864 beschäftigt, die ihm 1937 kündigte, weil er eine jüdische Ehefrau hatte. Seine Frau Franziska, geboren am 24. Februar 1894, war nach einer kaufmännischen Lehre in verschiedenen Firmen tätig und 1933 aus der Jüdischen Religionsgemeinschaft ausgetreten. Das Ehepaar Schulze hatte keine Kinder.
Ende August bis Ende September 1939 wurde Otto Schulze zum Bahnschutz eingezogen. In dieser Zeit nahm seine Frau engeren Kontakt zur Nachbarin Wagner auf, wodurch nach Otto Schulzes Rückkehr auch die beiden Ehemänner miteinander bekannt wurden. Die Paare besuchten sich gegenseitig, bis zum Jahresende trafen sie sich oft samstags in der Wohnung der Schulzes, redeten miteinander, hörten Radio. Im Haushalt Wagner gab es kein Radio mehr, weil allen Juden der Besitz inzwischen untersagt war. Frau Schulze war zwar auch Jüdin, aber ihr "arischer" Mann als Haushaltsvorstand durfte weiterhin ein Radio besitzen. Es ergab sich, dass auch Nachrichten gehört wurden, dabei – möglicherweise auf Anregung Gustav Wagners – der Sender Radio London mit seinen deutschsprachigen Nachrichten. Die Beklagten gaben zu, es sei drei- bis viermal vorgekommen, zuletzt kurz vor Silvester 1939. Erst im Dezember hätten sie von dem Verbot erfahren und nicht gewusst, welche hohen Strafen damit verbunden waren. Am 28. März 1940 stellte die Gestapo Strafantrag gegen die Ehepaare, im späteren Urteil wurde die erlittene Polizei- und Untersuchungshaft auf die erkannte Strafe angerechnet, die Verhaftungen hatten also bereits einige Zeit zuvor stattgefunden.
In der Verhandlung sagten alle aus, weder politisch aktiv gewesen zu sein noch einer Partei angehört zu haben. Nach den Geständnissen wurde festgestellt, die Angeklagten hätten sich eines Vergehens oder "fortgesetzten Verbrechens gegen §1 der Rundfunkverordnung vom 1. September 1939, §47 StGB" schuldig gemacht. Das Hanseatische Sondergericht, Kammer 3, bestehend aus Oberlandesgerichtsrat Haack als Vorsitzendem, Landgerichtsrat Ehlers sowie Assessor Rodowinsky als beisitzenden Richtern, dem ersten Staatsanwalt Jauch und Justizinspektor Kister, verurteilte die beteiligten Ehemänner zu je eineinhalb Jahren Zuchthaus und die Ehefrauen zu je neun Monaten Gefängnis. Es gebe keinen Zweifel hinsichtlich der Schuldfrage, das Verbot sei in allen Zeitungen und auch im Rundfunk mitgeteilt worden.
Im Gegensatz zur Anklage, die "Vorbereitung zum Hochverrat" unterstellte, nahm das Gericht nicht an, dass die Angeklagten primär zum Zweck des Hörens feindlicher Sender zusammengekommen seien. Es ging vielmehr von persönlichen Besuchen aus, bei denen gelegentlich auch der Londoner Sender gehört worden sei. Das Gericht unterschied auch zwischen dem Handeln der Ehefrauen und der Ehemänner und hielt erstere für sekundär beteiligt und politisch indifferent, während ihre Partner die "ganze Härte des Gesetzes treffen müsse", da es sich bei ihnen um "politisch reife Leute handele, die den Sinn und Zweck des Gesetzes ohne weiteres erkennen mussten und auch erkannt haben". Berücksichtigt wurde, dass die beiden Angeklagten bisher unbestraft waren und politisch Nachteiliges nicht bekannt war; auch ihre Teilnahme am Weltkrieg wurde gewürdigt. Das Strafmaß wurde als angemessen erachtet und die Anrechnung der Polizei- und Untersuchungshaft damit begründet, dass alle "im Großen und Ganzen geständig gewesen" seien.
Nach neueren Archivfunden lässt sich Gustav Wagners Leidensweg folgendermaßen rekonstruieren: Nach der Urteilsverkündung am 20. März 1940 blieb er zunächst im Untersuchungsgefängnis, von dort erfolgte am 25. April die Einlieferung ins Zuchthaus Fuhlsbüttel. Gefängnispapiere sagen über seine Erscheinung aus, er sei von kräftiger Figur, 1,72 m groß und dunkelblond gewesen und habe blaue Augen gehabt. Zur Arbeitsverwendbarkeit gab es die Vermerke "moorfähig" und "außenarbeitsfähig". Unter normalen Umständen hätte seine Strafzeit am 19. November 1941 enden müssen. Mit Schreiben vom 4. August 1940 vom Oberstaatsanwalt, Landgericht Hamburg, wurde jedoch eine Verordnung nach RGBl. I vom 11. Juni desselben Jahres herangezogen, die dieses Strafmaß in Frage stellte: für in Kriegszeiten begangene Delikte sei die in die Kriegszeit fallende Vollzugszeit nicht in die Strafzeit einzurechnen.
Gustav Wagner war im Zuchthaus mit Tütenkleben beschäftigt. Ein Führungsbericht vom 6.Januar 1941 enthält Anmerkungen von drei Aufsichtspersonen. Ein Wachtmeister bewertete sein Verhalten als "sehr gut" und die Hoffnung auf Besserung mit "ja". Der Werkmeister hielt seine Führung für anständig, die Arbeiten würden zu seiner Zufriedenheit ausgeführt. Ein Fürsorger bemerkte lediglich "ist Jude!".
Frieda Wagner hatte im Januar ein Gnadengesuch auf Erlass der Reststrafe ihres Mannes bzw. Umwandlung in eine Gefängnisstrafe bei der Oberstaatsanwaltschaft eingereicht, auf das sie einen abschlägigen Bescheid erhielt. Am 25. Januar 1941 wurde Gustav Wagner in ein Strafgefangenenlager bei Papenburg (Ems) verlegt. Nach einem weiteren Gnadengesuch Friedas wurde die Lagerverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, in der sie am 7. März 1941 auf die erwähnte Verordnung, nach der ein Strafende nicht zu errechnen sei, verwies. Unter Hinweis auf Wagners kurze Haftzeit im dortigen Lager, sah sich die Lagerverwaltung nicht in der Lage, ein Urteil über dessen Gnadenwürdigkeit abzugeben.
Frieda Wagner ließ sich nicht beirren, reichte ein weiteres Gnadengesuch ein und bat zugleich um die Rückführung ihres Mannes nach Hamburg. Die Ablehnung der Oberstaatsanwaltschaft erfolgte am 28. Mai 1941. Der Kommandeur des Strafgefangenenlagers beurteilte Gustav Wagner als gesund und voll arbeitsfähig und sah keine Veranlassung für eine Rückführung. Nach einem Aktenvermerk war Gustav Wagner zu dieser Zeit im Brunnenbau eingesetzt. Auch ein weiteres, im August eingereichtes Gesuch wurde letztlich abgelehnt. Immerhin hat man den Eheleuten im Juni eine persönliche "Unterredung" gestattet, sodass Frieda nach Papenburg reiste, um ihren Mann für eine halbe Stunde sehen zu können. Auf ein viertes Gnadengesuch am 19. August 1941 erfolgte die Ablehnung erst im November.
Inzwischen hatte sich ein Vorfall ereignet. Im Oktober 1941 fand man heraus, dass Gustav Wagner über einen – möglicherweise als Spitzel eingesetzten – Mittelsmann Pakete seiner Frau erhalten und einen Brief an sie hinausgeschmuggelt hatte. Die Pakete hatten Ess- und Rauchwaren enthalten. Welche Haftverschärfungen die Folge waren, geht aus den Unterlagen nicht hervor. Bekannt ist aber Gustavs Verlegung in ein anderes, der Papenburger Kommandantur unterstehendes Lager in Neu Sustrum.
Am 11. Januar 1942 erbat Frieda Wagner bei der dortigen Lagerleitung erfolgreich die Erlaubnis, ihren Mann am 29. März besuchen zu dürfen, – Gustav Wagner wurde am 28. März 46 Jahre alt. Eine weitere Besuchserlaubnis liegt für den 7. Juni 1942 vor. Wenig später ging bei der Lagerverwaltung am 20. Juni eine Verfügung ein, nach der Gustav Wagner im Rahmen einer "Zuweisung fachlich vorgebildeter Gefangener" erneut verlegt werden sollte, diesmal ins Zuchthaus Brandenburg (Havel)-Görden. Die Überführung erfolgte am 25. Juni.
Gustavs körperliche Verfassung lässt sich am Gewicht des ehemals kräftigen Mannes ablesen. Wie sein Häftlingsbogen vermerkte, wog er nur noch 54 Kilo. An beiden Beinen hatte er Ödeme und litt unter einem allgemeinen Schwächezustand. Auf ein erneutes Gnadengesuch Friedas vom 4. Juni antwortete die Brandenburger Zuchthausverwaltung am 2. Juli, der Zuchthausgefangene Wagner habe wegen hausordnungswidrigen Verhaltens mit vier Wochen Arrest bestraft werden müssen. Zwar gebe seine Arbeitsleistung keinen Anlass zur Klage, jedoch lägen keine Gründe zur Rechtfertigung eines Gnadenerweises vor.
Über die Art von Wagners Tätigkeit wissen wir nichts. Vielleicht war er als Schneider gefragt, zumindest gewährte man im Oktober 1942 die Beschaffung einer Brille. Da sein eigenes Barvermögen von 7,38 RM nicht ausreichte, sollte die Ehefrau die Kosten übernehmen, musste aber auf ihre eigene Notlage verweisen.
Im Dezember 1942 bat Frieda für den 19.Januar 1943 um eine Besuchserlaubnis und darum, ihren Mann über den Tod ihres Sohnes Lothar zu informieren, der ebenso wie sein Bruder Franz zur Wehrmacht eingezogen worden war. Frieda erhielt die Genehmigung mit der Auflage, ihrem Mann keine Esswaren mitzubringen. Offenbar missachtete sie diese zusätzliche Schikane, denn ein Vermerk berichtet von einem "Hausstrafverfahren" gegen Gustav Wagner, der "gestern Kautabak und Zigaretten von seiner Ehefrau zugesteckt bekommen hat". Die Strafe bestand in einer dreimonatigen Verschärfung der Haftbedingungen. Noch vor Ablauf dieser Zeit wurde Gustav Wagner nach Auschwitz deportiert. Dort verstarb er – laut Abschrift der Sterbeurkunde 146/1943 – in der Kasernenstraße am 11. November 1943 um 22 Uhr 25 an "Herzmuskelschwäche".
Frieda Wagner trat ihre Gefängnisstrafe ebenfalls am 20. März 1940 an. Sie litt an Diabetes und hatte infolge der psychischen Belastungen durch Gerichtsverhandlung und Haft einen Krankheitsschub erlitten, doch als Frau eines Juden gestand man ihr kein Recht auf besondere Diät zu. Erst nach der Haftentlassung am 20. Oktober 1940 erhielt sie nach ärztlicher Untersuchung eine Insulinbehandlung. 1942 wurden Myome im Uterus festgestellt und im Universitätskrankenhaus mit Röntgenstrahlen behandelt. In einem späteren ärztlichen Gutachten ist von "Röntgenkastration" die Rede. Ihre Gesundheit war insgesamt stark beeinträchtigt, die Sorgen um den Ehemann und ihre in Russland stationierten Söhne, eine Totalausbombung der Wohnung, der Kampf um Hafterleichterung für ihren Mann und schließlich die Nachricht von seinem Tod trugen zur ständigen Verschlechterung bei. Herz- und Nervenleiden machten ihr zu schaffen, bei andauerndem Erschöpfungszustand war ein regelmäßiger Broterwerb kaum möglich. Etwas Geld konnte sie als Hausnäherin verdienen; ansonsten brauchte sie ihre bescheidenen Ersparnisse auf und musste sich Geld leihen, um existieren zu können.
Nach Kriegsende erhielt Frieda Wagner eine Sonderrente von 140 RM. Neben einer Haftentschädigung, von der sie Schulden begleichen konnte, bekam sie eine kleine Entschädigung für die Ausbombung. Sie bemühte sich um Rückgabe ihres Schrebergartens in Steilshoop, um dort Gemüse anbauen zu können, das sie als Zuckerkranke dringend benötigte. Der Nachfolger hatte versprochen, den Garten nach Beendigung des Krieges zurückzugeben, weigerte sich aber nun mit der Begründung, den Garten von ihrem Sohn gekauft zu haben. Sohn Franz befand sich in russischer Gefangenschaft und konnte nicht helfen.
Ab 1947 galt Frieda Wagner als "invalidisiert" und erhielt eine kleine Invalidenrente von 50RM. Sie lebte zu dieser Zeit im Laeisz-Stift in St. Pauli. Verschiedene Bemühungen um Aufbesserung der Rente als Entschädigung für den gesundheitlichen Schaden, der durch die falsche Behandlung in der Haftzeit entstanden war, scheiterten. Obwohl Mitarbeiter der Sozialbehörde sich für sie einsetzten, wollten mehrere ärztliche Gutachten, das letzte von einem Professor des AK St. Georg, keinen Zusammenhang ihrer Beschwerden mit den erlittenen Verfolgungen und der Haftstrafe erkennen, sodass der Rentenantrag abgelehnt wurde. Frieda Wagner starb am 28. März 1954.
Otto Schulze war in den fünfziger Jahren wieder in einer Bank beschäftigt und wohnte mit seiner Frau Franziska in der Schedestraße in Eppendorf. Er bat die Staatsanwaltschaft beim Landesgericht Hamburg im August 1957 um Prüfung, ob er als vorbestraft gelte, weil er aus politischen Gründen 1940–42 Strafgefangener gewesen sei. Die Antwort lautete, er könne sich als unbestraft betrachten. Die Verurteilung durch das Sondergericht sei gemäß §§1, 5 + 7 der Verordnung über die Gewährung von Straffreiheit v. 3. Juni 1947 – Verordnungsblatt für die britische Zone, S. 68 – aufgehoben und getilgt. Die Strafakte wurde vernichtet, nach Vermerk vom 21. Juni 1951 wurde im Februar eine Notakte angelegt.
© Eva Acker/Erika Draeger
Quellen: 1; 5; 8; StaHH 213-11, Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafakten, 2087/40; StaHH, 351-11, AfW, Abl. 2008/1 300392, Wagner, Frieda IST-Archieves, Copy of doc. No. 1187958 #1, No. 12021625#1 bis 12021703#1, No. 12030103#1, No. 625193#1, Meyer: Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden, S. 68.
Zur Nummerierung häufig genutzter Quellen siehe Recherche und Quellen.