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Fritz Wendt * 1891

Greifswalder Straße / Baumeisterstraße (11) (Hamburg-Mitte, St. Georg)


HIER WOHNTE
FRITZ WENDT
JG. 1891
VERHAFTET 1938
KZ FUHLSBÜTTEL
SACHSENHAUSEN
ERMORDET 5.8.1940

Fritz Wilhelm Wendt, geb. 9.9.1891, inhaftiert 1922 und 1937, gestorben 5.8.1940 KZ Sachsenhausen

Baumeisterstraße 11/Ecke Greifswalder Straße

Der in Wusterhausen/Dosse in Brandenburg geborene Fritz Wendt lebte zunächst in Magdeburg, wo er sich als selbstständiger Damenschneider niederließ. Nach 1913 wohnte er in Altona bei Hamburg. Zweimal war er wegen Eigentumsdelikten bestraft worden, bevor im März 1922 eine Verhandlung wegen "groben Unfugs" und Vergehens nach § 175 RStGB vor dem Amtsgericht Altona stattfand. Fritz Wendt wurde mit drei Monaten und drei Wochen Gefängnis sowie fünf Jahren Ehrverlust bestraft. Am 8. Oktober und am 24. November 1923 fanden nochmals zwei Verhandlungen am Amtsgericht Altona statt. Beide Male wurde Fritz Wendt wegen Vergehens nach § 175 RStGB verurteilt: einmal zu zwei Jahren Gefängnis und fünf Jahren Ehrverlust, einen Monat später zu sechs Monaten Gefängnis und fünf Jahren Ehrverlust.

Am 20. Februar 1924 fand ein weiterer Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht Hamburg wegen Vergehen nach § 175 RStGB statt. Das Gericht sprach ihn schuldig und verhängte eine dreimonatige Gefängnisstrafe.

Im November 1937 nahm die Hamburger Kriminalpolizei erneut Ermittlungen gegen Fritz Wendt wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen auf. Vom 24. November 1937 bis zum 5. Januar 1938 wurde er als polizeilicher "Schutzhäftling" im KZ Fuhlsbüttel inhaftiert. Das Verfahren wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt.

Nachdem er versucht hatte, mit einem Soldaten anzubändeln und dieser Fritz Wendt bei der Polizei angezeigt hatte, wurde er am 8. Juni 1938 im KZ Fuhlsbüttel bis zum 14. Juni 1938 inhaftiert. Am 18. August 1938 verurteilte das Amtsgericht Hamburg Fritz Wendt zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis nach §§ 175, 185 und 73 RStGB. Aus dem Urteil des Amtsgerichtsrats Dr. Joachim Lohse: "... und noch dazu an einem uniformierten Wehrmachtsangehörigen ... dass der Angeklagte eine längere Freiheitsstrafe verdient, weniger deshalb, weil eine Besserung des Angeklagten zu erwarten ist, als vielmehr deshalb, weil die Öffentlichkeit ... gesichert werden muss."

Das Strafende war auf den 4. März 1940 datiert. Doch Fritz Wendt kam nicht frei, er wurde ins KZ Sachsenhausen überstellt, für den 15. April 1940 existiert ein Erstnachweis für den "befristeten Vorbeugungshäftling". Am 5. August 1940 kam Fritz Wendt im KZ Sachsenhausen zu Tode.

© Bernhard Rosenkranz/Ulf Bollmann

Quellen: StaHH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht – Strafsachen, 8509/38; StaHH, 242-1II Gefängnisverwaltung II, Ablieferungen 13 und 16; StaHH, 213-8 Staatsanwaltschaft Oberlandesgericht – Verwaltung, Ablieferung 2, 451 a E 1, 1 b und 451 a E 1, 1 c.

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